Werner und Klara Kreitz-Stiftung
Kiel - gegründet 1987

Stiftung zur Förderung der Krebsforschung durch Unterstützung
von universitären Forschungsvorhaben in Schleswig-Holstein

 

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Durch die zinsbedingt etwas geringer werdende Gesamtfördersumme, fielen in der Vergangenheit bei in etwa gleichbleibender Anzahl von Bewilligungen die Fördersummen zunehmend geringer aus. Der Vorstand hat daher beschlossen, sich jährlich auf jeweils eine Medizinsiche Fakultät zu beschränken und damit weniger Projekte mit größeren Summen fördern zu können.

Im Jahr 2011 wurden Forschungsprojekte an der Medizinischen Fakultät der Universität zu Kiel unterstützt, im Jahr 2012 an der Medizinischen Fakultät in Lübeck. Dieser jährliche Wechsel wird auch weiterhin fortgesetzt.

Falls in Ihrem Hause für den Bereich der Krebsforschung Vorhaben in Vorbereitung sind und die Finanzierung noch nicht gesichert ist, besteht die Möglichkeit, Mittel beim Vorstand der Werner und Klara Kreitz-Stiftung zu beantragen.

Hinweise zu Anträgen und Projektdurchführung

Um den verwaltungstechnischen Aufwand nach Möglichkeit gering zu halten, haben wir die Formalitäten der Antragstellung möglichst vereinheitlicht und vereinfacht

Achtung: Abgabefrist für Neu- und Fortsetzungsanträge
ist in diesem Jahr der 15. März 2020

Der Antrag (1 Exemplar) ist an folgende Adresse zu richten:

Werner und Klara Kreitz-Stiftung
c/o Annika Doose, Dörpplatz 19, 24610 Gönnebek

gerne auch per E-Mail!

Dem Antrag muss zu entnehmen sein:
  - Projekttitel
  - Projektübersicht
  - Angaben zum Projektleiter und zu involvierten Personen
 

- Inhaltliche Projektbeschreibung - Methoden, Ablauf etc.
(Umfang ca. 5 A4-Seiten, nummeriert)

  - Finanzkalkulation (beantragte Summe, ggf. Teilsummen)
  - Laufzeit
  - Projektziel


Hinweise zur Projektdurchführung

Die bewilligten Fördermittel bleiben für das jeweilige Projekt reserviert und sollten daher möglichst zeitnah in Teilsummen abgerufen werden (um Zinsverluste für die Stiftung zu vermeiden)

Am Ende des Projektes bzw. bis zum 15. März ist jeweils ein Zwischen- bzw. Abschlussbericht sowie ein Zwischen- bzw. Schlussverwendungsnachweis zu erstellen.

Sollten die Mittel bis dahin nicht in voller Höhe verwendet werden, ist ein Antrag auf Übertragung in das Folgejahr mit kurzer Erläuterung zu stellen! Der Vorstand der Kreitz-Stiftung bittet darum, im Rahmen der Klinikverwaltung eine eigene Kostenstelle einrichten zu lassen, damit eine einfache und übersichtliche Abrechnung gegenüber der Kreitz-Stiftung erleichtert wird.

Merkblatt

Leitfaden für die Erstellung des Abschlussberichtes


Auskünfte hierzu erteilt

Annika Doose, Tel. 04323/3551 oder
per E-Mail info(at)kreitzstiftung.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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