Hinweise
zu Anträgen und Projektdurchführung
Um den verwaltungstechnischen
Aufwand nach Möglichkeit gering zu halten, haben wir die
Formalitäten der Antragstellung möglichst vereinheitlicht
und vereinfacht
Achtung:
Abgabefrist für Neu- und Fortsetzungsanträge
ist
in
diesem Jahr der 15. März 2020
Der
Antrag (1 Exemplar) ist an folgende Adresse zu richten:
Werner
und Klara Kreitz-Stiftung
c/o Annika Doose, Dörpplatz 19, 24610 Gönnebek
gerne
auch per E-Mail!
Dem
Antrag muss zu entnehmen sein: |
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Projekttitel |
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- Projektübersicht |
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- Angaben
zum Projektleiter und zu involvierten Personen |
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Inhaltliche Projektbeschreibung - Methoden, Ablauf etc.
(Umfang ca.
5 A4-Seiten, nummeriert)
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- Finanzkalkulation
(beantragte Summe, ggf. Teilsummen) |
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- Laufzeit |
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- Projektziel |
Hinweise zur Projektdurchführung
Die bewilligten Fördermittel
bleiben für das jeweilige Projekt reserviert und sollten
daher möglichst zeitnah in Teilsummen abgerufen werden
(um Zinsverluste für die Stiftung zu vermeiden)
Am Ende des Projektes
bzw. bis zum 15. März ist jeweils ein
Zwischen- bzw. Abschlussbericht sowie ein Zwischen-
bzw. Schlussverwendungsnachweis zu erstellen.
Sollten die Mittel
bis dahin nicht in voller Höhe verwendet werden, ist ein
Antrag auf Übertragung
in das Folgejahr mit kurzer Erläuterung zu stellen! Der
Vorstand der Kreitz-Stiftung bittet darum, im Rahmen der Klinikverwaltung
eine eigene Kostenstelle einrichten zu lassen, damit eine einfache
und übersichtliche Abrechnung gegenüber der Kreitz-Stiftung
erleichtert wird.
Merkblatt
Leitfaden
für die Erstellung des Abschlussberichtes
Auskünfte hierzu erteilt
Annika Doose, Tel.
04323/3551 oder
per E-Mail info(at)kreitzstiftung.de